Bundesdatenschutzgesetz

Zum Dokumentenanfang
ParagraphenDas Bundesdatenschutzgesetz ist das für kommerzielle Unternehmen maßgebende Regelwerk zur Einhaltung der Rechte jedes einzelnen, selbst über Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen. Dieses Gesetz zieht vor allem für mittlere und größere Unternehmen einige Konsequenzen nach sich. Die wichtigsten:
  Bullet7.gif (887 Byte) Meldungspflicht Jeder, der personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung speichert oder als Dienstleister nutzt, muß dies innerhalb eines Monats melden.
  Bullet7.gif (887 Byte) Datenschutz-
beauftragter
Jeder Betrieb, in dem mindestens 5 Personen mit computerisierten personenbezogenen Daten oder mindestens 20 Personen mit personenbezogenen Daten überhaupt arbeiten, braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten.
  Bullet7.gif (887 Byte) Verpflichtung Jeder mit personenbezogenen Daten arbeitende Betriebsangehörige muß über den Datenschutz unterrichtet werden und eine Verpflichtungserklärung unteschreiben.
  Bullet7.gif (887 Byte) Einhaltung Jeder Betrieb egal welcher Größe muß sicherstellen, daß die technischen und räumlichen Gegenheiten die Datensicherheit gewährleisten. (Stichwort: Netzwerksicherheit)

Gespenst

Die Einhaltung dieser Pflichten ist i.d.R. nicht besonders schwierig. Ihre Nichtbeachtung kann allerdings Geldbußen bis zu 25.000,- € nach sich ziehen.

Datenschutz lohnt auch für Sie. Wissen
Sie, wieviel Umsatz es kosten kann, wenn 
jemand mit Ihrer Kundendatei „durchbrennt“?

Hot!